wohninsider 3.2026

03.2026 | Juni/Juli | wohninsider.at 39 NETZWERKE Leistungen abdeckt und so u. a. bei Schäden wie Kurzschluss oder Blitzschlag greift und an die Premium-Option der Reparaturkostenversicherung angelehnt ist. „Wir schaffen es, mit dem Premiumschutz noch mehr Leistung anzubieten, runden unser Mietangebot ab und machen es noch einmal attraktiver, als es sowieso schon ist“, ergänzt Dröge. Küchenkomplett-Schutz als Aufwertung des bestehenden Angebots Der Komplettschutz für Küchen, der Küchenelemente und -geräte zusammen absichert, ist bei Wertgarantie ja bereits etabliert. Mehr als 600 Fachmärkte arbeiten mit dem Spezialversicherer schon zusammen, jedoch werden nach wie vor in erster Linie CE-Fachhändler mit angeschlossenem Küchenstudio angesprochen. Mit dem Upgrade zum Küchenkomplett-Schutz hofft die Wertgarantie endlich auch ins Möbelsegment eindringen zu können. Österreich-Verkaufsleiter Konstantin Scheiermann: „Wir haben in Österreich nur ein Team von acht Leuten, wichtig wäre hier ein Multiplikator. Wir sind für Gespräche etwa mit Verbänden jederzeit offen.“ Drehen an mehreren Schrauben Die Wertgarantie hat sich zudem auch die Qualifizierung von Führungskräften an die Fahnen geheftet. Das Wert-Management-Programm soll bei der Führung von Mitarbeitenden und der notwendigen Transformation vom Verkäufer zum Beziehungsmanager helfen. Wert-Management 2.0 will dabei mit noch mehr Praxis noch mehr Erfolg garantieren. Das Schulungsprogramm startet mit einem Self-Check, gefolgt von Modulen, in denen mithilfe von KI-Avataren Gesprächssituationen trainiert werden. Abschließend werden im Teammodul gemeinsam die Erfolgsfaktoren erfolgreicher Top-Teams erarbeitet. Nachhaltigkeit als weiterer Pluspunkt Mit der Auszeichnung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises Produkte 2026 im Bereich „Ressourcen“ wurde der Komplettschutz von Wertgarantie für Elektronikgeräte als Vorreiter für nachhaltigen Konsum geehrt. „Wertgarantie steht für den Grundsatz ‚Reparieren statt Wegwerfen‘ – das ist fester Bestandteil unserer Identität“, erläutert Patrick Döring. Recht auf Reparatur ist bereits Fakt Tatsächlich ist bereits im Juli 2024 die EURichtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in Kraft getreten. Ihre Ziele: Die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängern, Ressourcen schonen und Elektroschrott vermeiden. Hierfür sollen Reparaturen für Verbraucher vereinfacht und leichter zugänglich werden. Hersteller werden in der Richtlinie verpflichtet, bestimmte Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu „angemessenen“ Preisen innerhalb eines „angemessenen“ Zeitraums instand zu setzen. Was nun für den Handel relevant ist: Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht muss bis 31. Juli 2026 erfolgen. Österreich orientiert sich bei der Umsetzung eng an den Vorgaben der EU-Richtlinie und befindet sich mit einem vorliegenden Gesetzesentwurf auf der Zielgeraden. Das bedeutet u.a., dass sich künftig die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei einer Reparatur um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Im Rahmen einer empirischen Studie im vergangenen Jahr sowie einer österreichweiten Befragung von sowohl Verbrauchern als auch Elektrofachhändlern entstand ein repräsentatives Stimmungsbild in Österreich. Erste Auswertungen der Befragung belegen deutlich: Das Recht auf Reparatur ist noch weitgehend unbekannt. Erst 41 Prozent der Verbraucher in Österreich haben überhaupt schon davon gehört. Auf Seiten des Fachhandels ist die Bekanntheit höher (85 Prozent), wenngleich es hier teilweise noch Informationslücken in Bezug auf die konkret enthaltenen Maßnahmen gibt. Die Gesamtergebnisse werden Anfang Juli erwartet. www.wertgarantie.at Das Vertriebsteam rund um Konstantin Scheiermann ist in Österreich für alle Branchen – Elektro, Möbel, Uhren, Brillen und Hörgeräte – zuständig. Anfragen richten Sie gerne jederzeit an den zuständigen Außendienst.

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