Hersteller müssen geradestehen für ihre Geräte
Weiters umfasst das neue Gesetz eine Reparaturpflicht für Hersteller: Für bestimmte, von der EU definierte Produktgruppen (darunter Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler und Staubsauger) sind Hersteller verpflichtet, Reparaturen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach dem Produktionsende eines Modells anzubieten. Dies gilt auch für ältere Geräte, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden. BSH bietet Reparaturen grundsätzlich für alle ihre Produktgruppen an, nicht nur für jene, die vom WaRUG umfasst sind. Der BSH Werkskundendienst repariert also auch beispielsweise Kaffeemaschinen, Backöfen, Mikrowellen, Wärme- und Vakuumierschubladen, Dunstabzüge, Kochfelder und zahlreiche Kleingeräte. Faire Bedingungen & Transparenz Ersatzteile und Reparaturleistungen müssen zu angemessenen Preisen angeboten werden. Zudem müssen Hersteller online transparent über Reparaturmöglichkeiten informieren und Richtpreise veröffentlichen.
Christian Berends: „Die Infrastruktur und Prozesse für das neue Gesetz sind bei uns im Wesentlichen bereits vorhanden. Kleinere Anpassungen sind gerade noch in Arbeit, etwa was das Thema Preistransparenz betrifft. Hier nehmen wir das neue Gesetz als Anstoß für Verbesserungen und werden Preise für typische Reparaturen pro Gerät auf unseren Websites auflisten. Das setzen wir für alle Warengruppen um, nicht nur für jene, die das Gesetz vorgibt.“
Sogenannte „Reparatur-Sperren“ in Form von Hard- oder Software werden künftig verboten. Die BSH stellt schon heute auch für unternehmensfremde Werkstätten und Privatpersonen den Zugang zu Ersatzteilen sowie Selbsthilfe-Ressourcen zur Verfügung.
„Bestimmte, nicht sicherheitsrelevante Reparaturen unserer Produkte können Konsument:innen selbst vornehmen, wofür wir entsprechende Anleitungen und Ersatzteile über unser Contact Center sowie über unsere Websites anbieten. Es gibt aber natürlich Maßnahmen, die aus Sicherheitsgründen nur Fachleute durchführen dürfen, etwa wenn in den Stromkreis eingegriffen wird oder bei Gasgeräten. Als Ergänzung zu unserem eigenen Techniker-Netzwerk schulen wir laufend externe Servicepartner, damit auch diese Reparaturen an unseren Geräten fachkundig durchführen können“, so Berends weiter.