BSH begrüßt die neue Reparatur-Richtlinie

Sie kommt bzw. ist sie bereits beschlossene Sache: Die neue Richtlinie hinsichtlich Recht auf Reparatur, auch Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) genannt. Am 7. Juli hat der Entwurf das österreichische Parlament passiert, die neuen Reparaturverpflichtungen müssen in Österreich am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Für die Hausgerätebranche bedeutet dieses Gesetz eine tiefgreifende Veränderung der Rahmenbedingungen. Die BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH begrüßt die gesetzliche Initiative als wichtigen Impuls für nachhaltigen Konsum und die europäische Kreislaufwirtschaft und positioniert sich dabei als klarer Vorreiter, deren hauseigenes Service- und Reparaturkonzept die neuen gesetzlichen Mindeststandards bereits vor Inkrafttreten in einigen Punkten übertrifft.

Das ändert sich ab Oktober

Das WaRUG verfolgt das Ziel, Reparaturen für Verbraucher:innen attraktiver und leichter zugänglich zu machen und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Die gesetzlichen Änderungen gliedern sich in zwei Kernbereiche: Informationspflichten und Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungfür Käufe ab Inkrafttreten und Reparaturverpflichtung außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auch für ältere Geräte, die vor Inkrafttreten gekauft wurden.

Reparatur statt Austausch bringt's

Entscheiden sich Konsument:innen bei einem Defekt innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf für eine Reparatur anstelle eines Neugeräts, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung für das gesamte Gerät einmalig um zwölf Monate. Händler sind künftig gesetzlich verpflichtet, Kund:innen vorab aktiv über das Wahlrecht zwischen Umtausch und Reparatur sowie die damit verbundene Verlängerung der Gewährleistung aufzuklären.

Abwicklung direkt über Hersteller möglich

Die mit dem WaRUG gesetzlich verankerte Gewährleistungsverlängerung von zwölf Monaten bei einer Reparatur übernimmt die BSH für ihre Kund:innen ab Inkrafttreten freiwillig im Rahmen der eigenen Garantie. Das bedeutet, dass sich Konsument:innen auch direkt an die BSH wenden können und nicht den Weg über den Händler suchen müssen.

Christian Berends, Head of Customer Service der BSH Österreich: „Damit wollen wir sowohl unseren Fachhandelspartnern als auch den Endkund:innen die Abwicklung erleichtern." 

Hersteller müssen geradestehen für ihre Geräte

Weiters umfasst das neue Gesetz eine Reparaturpflicht für Hersteller: Für bestimmte, von der EU definierte Produktgruppen (darunter Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler und Staubsauger) sind Hersteller verpflichtet, Reparaturen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach dem Produktionsende eines Modells anzubieten. Dies gilt auch für ältere Geräte, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden. BSH bietet Reparaturen grundsätzlich für alle ihre Produktgruppen an, nicht nur für jene, die vom WaRUG umfasst sind. Der BSH Werkskundendienst repariert also auch beispielsweise Kaffeemaschinen, Backöfen, Mikrowellen, Wärme- und Vakuumierschubladen, Dunstabzüge, Kochfelder und zahlreiche Kleingeräte. Faire Bedingungen & Transparenz Ersatzteile und Reparaturleistungen müssen zu angemessenen Preisen angeboten werden. Zudem müssen Hersteller online transparent über Reparaturmöglichkeiten informieren und Richtpreise veröffentlichen.

Christian Berends: „Die Infrastruktur und Prozesse für das neue Gesetz sind bei uns im Wesentlichen bereits vorhanden. Kleinere Anpassungen sind gerade noch in Arbeit, etwa was das Thema Preistransparenz betrifft. Hier nehmen wir das neue Gesetz als Anstoß für Verbesserungen und werden Preise für typische Reparaturen pro Gerät auf unseren Websites auflisten. Das setzen wir für alle Warengruppen um, nicht nur für jene, die das Gesetz vorgibt.“

Sogenannte „Reparatur-Sperren“ in Form von Hard- oder Software werden künftig verboten. Die BSH stellt schon heute auch für unternehmensfremde Werkstätten und Privatpersonen den Zugang zu Ersatzteilen sowie Selbsthilfe-Ressourcen zur Verfügung.

„Bestimmte, nicht sicherheitsrelevante Reparaturen unserer Produkte können Konsument:innen selbst vornehmen, wofür wir entsprechende Anleitungen und Ersatzteile über unser Contact Center sowie über unsere Websites anbieten. Es gibt aber natürlich Maßnahmen, die aus Sicherheitsgründen nur Fachleute durchführen dürfen, etwa wenn in den Stromkreis eingegriffen wird oder bei Gasgeräten. Als Ergänzung zu unserem eigenen Techniker-Netzwerk schulen wir laufend externe Servicepartner, damit auch diese Reparaturen an unseren Geräten fachkundig durchführen können“, so Berends weiter.

Standard bereits jetzt mehr als erfüllt

Andreas Diepold, Geschäftsführer der BSH: „Für uns ist Reparierbarkeit kein neuer Anspruch, den es zu erfüllen gilt, sondern seit jeher ein zentrales Element unseres Qualitätsversprechens. Dafür unternehmen wir große Anstrengungen, weil wir an einen hervorragenden Kundendienst als wesentlichen Baustein für die Kundenzufriedenheit glauben. Wir fördern die Reparierbarkeit unserer Produkte und schaffen dafür bereits in der Entwicklung die Voraussetzungen. Das ist nicht nur ein Beitrag zur Vermeidung von Elektroschrott, sondern auch zur Kundenzufriedenheit und für unsere Marken ein echter Wettbewerbsvorteil. Wir hoffen, dass mit der gesetzlichen Initiative das Bewusstsein der Konsument:innen für Qualität, Langlebigkeit und erstklassigen Service beim Kauf eines Hausgerätes gestärkt wird.“

Die BSH blickt auf eine jahrzehntelange Tradition in puncto Reparierbarkeit und Werkskundendienst zurück. Das Unternehmen geht schon vor Inkrafttreten in entscheidenden Punkten freiwillig über die gesetzlichen Vorgaben des WaRUG hinaus: Ein Beispiel dafür ist die Ersatzteilverfügbarkeit. Dafür hält der Hersteller 350.000 Ersatzteile langfristig auf Lager – somit meist deutlich länger, als es die gesetzlichen Verordnungen vorschreiben. In der Regel sind Ersatzteile bis zu 15 Jahre nach Produktionsende des jeweiligen Großgerätes verfügbar. Ersatzteile für kleine Hausgeräte werden in der Regel mindestens zehn Jahre lang vorgehalten.

Eigener Kundendienst und 90 Servicepartner

Fast die Hälfte der Mitarbeitenden der BSH in Österreich arbeiten im Kundendienst. Insgesamt wickelt der BSH-Kundendienst in Österreich mehr als 65.000 Reparaturen pro Jahr ab, den Großteil davon direkt in den Haushalten. Dazu ist ein Netzwerk von professionellen Technikern in allen Bundesländern im Einsatz. Am Unternehmensstandort in Wien betreibt die BSH eine eigene Reparatur-Werkstatt für Kleingeräte, in der jährlich knapp 10.000 Geräte instandgesetzt werden und einen Service-Shop. Ebenso in Wien befindet sich auch das hauseigene Contact Center für Kundendienstfälle, über das jährlich mehr als 300.000 persönliche Kundenkontakte erfolgen, großteils telefonisch. Email und Chat gewinnen als Kanäle zunehmend an Bedeutung. Knapp 85 Prozent aller Servicefälle im Außendienst werden bereits bei der ersten Anfahrt des Technikers erfolgreich gelöst. Dazu setzt die BSH unter anderem auf eine erfahrene Vorrüstung und aufwendige Logistik, die die Fahrzeuge der Techniker über Nacht mit Ersatzteilen beliefert. Mehr als zehn Prozent aller Kundenanfragen können zudem direkt am Telefon ohne weitere Kosten gelöst werden.

Zusammenfassend meint BSH-Österreich-GF Andreas Diepold: "Diese Richtline bereitet uns Freude, denn wir übererfüllen die Kriterien dafür ohnehin schon länger und sie sichert zudem hierzulande Arbeitsplätze."

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