DSGVO: Es ist 5 Minuten vor 12:00 - Teil 1 04.04.2018 08:00 Datenschutzverordnung (DSGVO) – schon gehört davon?
Dr. Georg Schratzenthaller, langjähriger Einrichtungsfachhändler und Mentor der Fachhandelsbranche, kommentiert für wohninsider die DSGVO 2018, die am 25. Mai in Kraft tritt. Er weist auf die Gefahren für den Fachhandel hin und zeigt vor allem auf, was zu tun ist.
 Georg Schratzenthaller, Foto: privat  Logo: privat  Foto: I-vista/pixelio.de  Foto: Karl-Heinz Laube/pixelio.de TEIL 1 von Dr. Georg Schratzenthaller: Sie haben in den letzten Wochen sicher schon viel darüber gehört, gelesen und vielleicht auch schon einen Vortrag seitens der WKO oder anderen Institutionen besucht. Und ja, es ist ein leidiges Thema, speziell für uns Klein- und Mittelbetriebe, da wir mit Bürokratie, welche uns seitens verschiedener Behörden abverlangt wird, zur Genüge eingedeckt sind. Trotzdem hilft weder Jammerei noch die „Kopf in den Sand“ Haltung, sondern es ist auch eine Chance, mal über seine Abläufe und Sicherheit nachzudenken.
Nun, ich möchte Ihnen lange Sätze und Zeit ersparen, daher lassen Sie uns etwas über den Datenschutz nachdenken:
Ursprünglich war das Thema Datenschutz gedacht als Schutz von Datenmissbräuchen von Personen durch Big Player (Amazon, Google, …) und derer Datensammelwut. Das Gesetz wurde unter Federführung der deutschen und österreichischen EU-Parlamentarier im EU-Parlament durchgebracht – das als Info im Nachsatz.
Ich persönlich sehe den Sinn nur dann in einer solchen Gesetzgebung, wenn diese eine weltweite Anwendung und auch Verfolgung fänden würde - aber bevor so was passiert, wird Mickey Mouse der nächste US-Präsident. Doch wer weiß, so was Ähnliches gibt´s ja schon?
Wen wird es nun wirklich treffen? Uns alle innerhalb der EU! Big Player, welche nicht (mehr) in der EU ansässig sind, juckt das so nicht, da sie elegant auf andere Kontinente ausweichen können – dieses Gesetz könnte das durchaus noch beschleunigen …
Was sich daraus ergibt ist in logischer Konsequenz ein Wettbewerbsnachteil der heimischen Unternehmen gegenüber den Unternehmen außerhalb der EU, da unbestellte elektronische Werbung aus dem Osten oder auch vom amerikanischen Kontinent aus unsere Emailaccounts und Googleseiten weiterhin heimsuchen werden, ohne dass diese dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Und zusätzlich einhergehend der mögliche Adressenverlust von 60 bis 90%, da Schätzungen von einer Zuspruchsrate von 10 bis 40% sprechen.
Unsere Kundenkarteien Entsorgen wir also unsere Kundenkarteien und stellen wir unsere personenbezogene elektronische Werbung ein? Das wollen wir sicherlich nicht, doch müssten wir dies tatsächlich machen, wenn wir jetzt nicht endlich handeln. Ja, es wird unsere Zeit und Geld kosten, dies ist gewiss.
Wenn wir als gelernte Österreicher denken, „so heiß wird ja nicht gegessen wie gekocht“, dann wird man die personenbezogene Werbung ohne Änderung weiter betreiben … bis zur ersten Anzeige.
Das muss so nicht sein – fürwahr wie gehe ich´s richtig an, neben der Menge an Info´s, die auf einem jetzt seitens der Medien und Wirtschaftskammer einprasseln?
Meine persönliche Empfehlung: ALLE Kunden, welche man weiterhin mit personenbezogener Werbung (on- wie offline) versorgen will, sollte man je nach Verfügbarkeit und finanziellen Ressourcen mittels Newsletter oder in Briefform einladen, um sein Einverständnis für weitere Zusendungen zu erhalten. Diese Aussendungen sollten mit ziemlicher Sicherheit zwei oder dreimal vor dem 25.05.18 durchgeführt werden, um möglichst viele Adressen werbetechnisch „retten“ zu können.
Und das am besten gestern. Denn eines ist auch klar – im Mai werden wir als Konsumenten höchstwahrscheinlich mit einem größeren Aufkommen solcher eMails/Briefe leben müssen – und das wiederum kann zur Verdrossenheit und Nichtbeantwortung dieser führen. Also, je früher, desto besser.
Streng genommen ist zwar geregelt: „Für Prospekte, kostenlose Kundenzeitschriften und sonstige gedruckte Mailings mit namentlicher Anschreibung gilt laut Jenzer nach wie vor die Opt-out-Regel: Es ist also keine explizite Zustimmung des Kunden erforderlich. Allerdings weist Jenzer darauf hin, dass weiterhin ein Abgleich mit der Robinsonliste nötig ist – also mit jenen rund 100.000 Personen in Österreich, die keine personalisierten schriftlichen Mailings bekommen wollen.“ (Zitat aus Horizont, Stefan Mey, 23.01.17). Trotzdem bin ich der Meinung, dass wenn man sich das Ganze schon antut, man seine Kundendaten und deren Zustimmung komplett abgleichen sollte.
Vielleicht ist jetzt eine Einladung zu einem wirklich guten Event gerade der richtige Aufhänger, dieses Einverständnis dort gut sichtbar mit hineinzupacken und einzufordern, nach dem Motto: wenn wir das Einverständnis nicht erhalten, bekommen Sie keine Freikarten mehr oder Einladungen zu Events (…)
Lesen Sie TEIL 2 im wohninsider Newsletter kommende Woche und in der kommenden wohninsider Printausgabe (ET am 27. April).
Disclaimer: der Artikel gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und ersetzt keine erforderliche Beratung.
Autor Kurzvorstellung: Dr. Georg Schratzenthaller MBA, JG 1968, zweifach promovierter Wirtschaftswissenschafter und Unternehmer, ist seit 2008 als Initiator, Begleiter und Mentor in Start Up Unternehmen sowie als Sanierer in Joint Venture Unternehmen tätig. 2017 verkaufte er sämtliche Assets des eigenen Familienunternehmens Thalia Möbel & Wohnform Löffler, um sich verstärkt seiner mit den Jahren entwickelten Leidenschaft, dem Coachen von Unternehmern und der Weiterentwicklung & Festigung von Unternehmen (Auftritt, Marke, Personal+Services, Struktur, EDV, Recht, Steuern) widmen zu können. Das ganzheitliche Unternehmensmentoring samt sensitiver Generationenintegration - bzw. Übergabe ist mit ein fixer Bestandteil langfristiger Entwicklungsstrategien, welche er strukturiert und mitführt.
Kontakt: georg@schratzenthaller.at Tel.: +43 664 50 30 850
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