TOP-News

Ehre für den Meister

28.07.2020 08:12

Eine Anerkennung erfahren nun die Titel Meisterin und Meister. Diese können nun nach einer Gesetzesnovelle auch in Dokumenten offiziell geführt werden.


Logo: WKO

Damit erlebt das Gewerbe und Handwerk eine enorme Wertschätzung. Durch die Möglichkeit des Eintragens in offizielle Dokumente wird der Titel einem akademischen de facto gleichgestellt.

Maria Smodics-Neumann, Wiener Spartenobfrau des Gewerbe und Handwerk: „Gerade jetzt ist die Aus- und Weiterbildung ein zentrales Thema. Daher ist es umso wichtiger, dass die Meister ihres Faches das offiziell nach außen tragen können. Der Meistertitel ist damit formal dem akademischen Bachelor gleichgestellt und stärkt das Ansehen der dualen Ausbildung“.

Dass Nachfrage besteht, zeigt allein, dass seit 2018 alleine in Wien 577 Meistern ihr Zeugnis überreicht wurde.

Ab 21. August ist die Eintragung möglich

Der Unternehmer muss dafür mit seinem Meisterprüfungszeugnis persönlich zum Meldeservice gehen, dort wird die Eintragung vorgenommen. Im Reisepass, Personalausweis oder Führerschein können die Meister ihren Titel eintragen lassen und als Abkürzung „Mst.in“ bzw. „Mst.“ vor dem Namen führen, auch die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ ist möglich.

Motivationsschub für Lehrlinge

Smodics-Neumann: „Der Weg zum Meistertitel ist kein leichter, er erfordert viel Durchhaltevermögen, harte Arbeit und natürlich handwerkliches Know-How für einen erfolgreichen Weg in die Selbstständigkeit. Dieses Wissen geben unsere Meister an ihre Lehrlinge weiter. Nur so kann handwerkliches Wissen erhalten und gepflegt werden.“

In Österreich gilt die Meisterprüfung zu Recht als Gütesiegel und ist besonders wichtig in Zeiten, in denen es an gut ausgebildeten Fachkräften mangelt. Derzeit bildet alleine die Wiener Sparte Gewerbe und Handwerk 4.353 Lehrlinge aus.

www.wko.at








<- Zurück zu: Top-News