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EU beschließt Plattformhaftung

13.03.2019 16:21

Als einen "wesentlichen Schritt zur Wettbewerbsgleichheit" sieht die WKO die kürzlich beschlossene Plattformhaftung. Ab 2021 müssen Online-Plattformen somit Mehrwertsteuer erheben.


Foto: WK Wien (C) Harald Klemm

Die seitens der EU-Mitgliedsstaaten getroffene Vereinbarung trifft auf Wohlgefallen seitens der Wirtschaftskammer.

Bundesspartengeschäftsführerin Iris Thalbauer: "Damit werden gesetzliche Lücken geschlossen und es ist ein Schritt zu mehr Wettbewerbsgleichheit für rund 77.000 Handelsunternehmen in Österreich."

Im Detail: Einerseits werden Mehrwertsteuer-Vorschriften für den Online-Warenhandel vereinfacht. Gleichzeitig werden Online-Plattformen ab 2021 nicht nur die Mehrwertsteuer erheben, sondern auch Schuldner für die Mehrwertsteuer auf Einfuhren sein. Damit wurde eine lange geforderte Richtlinie der Bundessparte Handel umgesetzt: Betreiber von Online-Marktplätzen haften, wenn Online-Händler aus Drittstaaten auf deren Plattformen keine Umsatzsteuer zahlen.

Status quo: Derzeit erleiden Onlinehändler in der EU Wettbewerbsnachteile, wenn Lieferanten außerhalb der EU über Online-Plattformen Waren an Verbraucher verkaufen, ohne die in der EU anfallende Mehrwertsteuer zu entrichten. Eine sehr ähnliche Haftungsregelung wurde in Großbritannien bereits im Jahr 2016 eingeführt, in Deutschland ist diese seit heuer in Kraft.

www.wko.at

 








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