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Kompetenz-Zentrum Textil + Sonnenschutz: Verpackungsdesign wird zirkulär

24.04.2025 14:03

Die EU-Verpackungsverordnung ist in Kraft. Verpackungen müssen zukünftig kreislauffähigen Kriterien entsprechen. Darauf verweist das Kompetenz-Zentrum Textil + Sonnenschutz anlässlich des „Tag des Verpackungsdesigns“.


Das Kompetenz-Zentrum Textil + Sonnenschutz macht anlässlich des „Tag des Verpackungsdesigns“ auf nachhaltige Anforderungen aufmerksam. Foto: Kompetenz-Zentrum Textil + Sonnenschutz

Hübsch verpackt sollen Produkte daherkommen und mit dem „Tag des Verpackungsdesigns“ ist diesem ein besonderer Tag gewidmet. Am 7. Mai ist es wieder soweit und macht auf ein wichtiges Thema aufmerksam, wie das Kompetenz-Zentrum Textil + Sonnenschutz vermerkt. Eingeführt wurde er im Jahr 2015 vom American Institute of Graphic Arts in New York City. Ziel dieses Berufsverbandes war es, auf die immense Bedeutung eines gelungenen Verpackungsdesigns für den Verkaufserfolg hinzuweisen. Heute, 10 Jahre später und in der Transformation zur Kreislaufwirtschaft, spielen neben visuellen Design-Kriterien vor allem Nachhaltigkeitsaspekte eine steigende Rolle – ganz vorne mit dabei die Rezyklierbarkeit des Verpackungsmaterials.

EU-Verpackungsverordnung mit klaren Anforderungen

Passend dazu ist erst kürzlich, am 11. Februar 2025, die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging und Packaging Waste Regulation, PPWR) inkraftgetreten. Ziel ist es, die Verpackungsvorschriften aller EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren, Wettbewerbsunterschiede zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten – also ab dem 12. August 2026 – müssen Hersteller die Verpackungen ihrer Produkte an die neue Verordnung anpassen. Für einzelne Anforderungen, wie z.B. die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien gibt es weitere Übergangsfristen. So müssen ab Jänner 2026 mindestens 65% des Gewichts aller Verpackungsabfälle recycelt werden, ab 2030 mindestens 70 %.
Ab 2028 gilt auch eine Pflicht zur Kennzeichnung, aus der die Materialzusammensetzung sowie Informationen zu Entsorgung und Recycling der Verpackung hervorgeht.

Neuerungen

Die Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen ist zwar nicht neu – bekannt sind sie den meisten schon heute durch den Grünen Punkt. Doch auch hier ändert sich einiges. So gelten sie künftig verpflichtend für alle Verpackungen, einschließlich Versandverpackungen im Online-Handel.
Und noch etwas ist neu: Um unnötigen Abfall zu vermeiden, werden mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung auch Mogelpackungen verboten. Das heißt, Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr größer sein, als unbedingt erforderlich, um deren Inhalt zu schützen.

Herausforderungen

Vor dem Hintergrund der Müllervermeidung und Ressourcenschonung sind all diese Neuerungen ohne Frage zu begrüßen. Die Hersteller mancher Produkte stellen sie aber vor so manche Herausforderung und ungeklärte Frage, wie beispielsweise, ob eine Papierverpackung wirklich immer besser als eine Kunststoffverpackung ist. Das ist nämlich gar nicht so einfach zu bewerten und hängt unter anderem vom jeweiligen Gewicht und den konkret verarbeiteten Materialien ab. Ein anderes Beispiel: Beim Verkauf von Bettwaren – also Kissen und Bettdecken – ist es häufig so, dass die Verpackungen aus Vlies oder auch Pappe/Karton bestehen, zusätzlich aber mit einem Sichtfenster aus Kunststoff versehen sind. Dies wird vor allem vom Handel so gewünscht, damit sich der Kunde einen Eindruck vom Produkt machen kann, ohne es jedes Mal auspacken zu müssen.

Wanted: Kreative Lösungen & Umdenken

Für die Umsetzung der neuen Regeln sind also sowohl kreative Lösungen, aber zum Teil auch ein Umdenken bei allen Beteiligten Akteuren vom Hersteller, über den Handel bis hin zu Verbraucher:innen gefragt. Nur so wird es gelingen, Verpackungen immer umweltverträglicher zu gestalten, ohne dass dabei die ganz zu Anfang erwähnten und ebenfalls wichtigen Marketing-Aspekte völlig aus dem Blick geraten.

www.heimtex.de

www.matratzenverband.de

www.vis-online.org








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