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"So nicht!" - Deutsche Bundeskartellbehörde stoppt XXXLutz

11.09.2019 12:07

Die deutsche Bundeskartellbehörde schiebt XXXLutz einen Riegel vor. Die geplanten Forderungen an die Lieferanten anlässlich des anstehenden Jubiläums stünden unter "Verdacht einer missbräuchlichen Vorteilsforderung“.


Foto: XXXLutz KG

Es ist nicht das erste Mal. Bereits 2018 hatte die Deutsche Bundeskartellbehörde den österreichischen Möbler gestoppt. Damals forderte Lutz unter dem Titel "Hochzeitsrabatt" nach der Übernahme der Möbel Buhl GmbH & Co. KG von deren Lieferanten für das gesamte Jahr die rückwirkende Refundierung der Konditionendifferenz zwischen der beiden Unternehmen. Damals verzichtete XXXLutz nach der Intervention auf die Forderungen.

Diesmal geht es, wie inside-wohnen.de berichtet, um das im kommenden Jahr anstehende 75-Jahr-Jubiläum. XXXLutz forderte seine Geschäftspartner in einem aktuellen Schreiben auf, dazu einen 7,5% Sonderrabatt zu gewähren. Damit würden, wie es seitens XXXLutz heißt, zusätzliche Marketingaktivitäten finanziert.

Das deutsche Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn sieht das einmal mehr anders und ortet darin den "Verdacht einer missbräuchlichen Vorteilsforderung“...

www.bundeskartellamt.de








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