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Statement der WKO zur Werbung im Einrichtungsfachhandel

09.02.2017 09:12

Das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels der Wirtschaftskammer veröffentlicht folgendes Statement zu den Werbungen, speziell im Einrichtungsfachhandel:


Foto: Klicker_www.pixelio.de

Foto: Tony_Hegewal_www.pixelio.de

Der Einrichtungsfachhandel ist traditionell eine Branche, welche sehr stark durch Werbung an die Konsumenten herantritt und welche dadurch in der Öffentlichkeit sehr präsent ist. Nachstehende Denkanstöße sollen dazu dienen, sowohl für unsere Branche als auch für die Konsumenten hilfreich zu sein. Durch die nicht nur in unserer Branche, sondern auch in vielen anderen Branchen stattfindende Inflation an Werbeaussagen verbunden mit Rabattversprechen, mangelt es unseren Kunden oft an einem „Gefühl für den echten Preis“, daher sollte mehr der untenstehende Slogan in den Köpfen der Konsumenten aber auch bei unseren Mitgliedern verankert werden:

„Nicht die hohen Prozente, sondern der Endpreis mit der richtig beschriebenen Leistung zählt“

Der Kunde darf durch halbrichtige Werbeaussagen nicht irregeführt werden – eine irreführende oder aggressive Geschäftspraktik kann wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.

Zu den Details:

-        das gezeigte Werbefoto von Waren hat auch wirklich mit den Ankündigungen und angeführten Preisen übereinzustimmen z.B. ist eine abgebildete schöne Küche auch mit dem dazugehörigen Preis und nicht mit dem Preis eines billigen Küchenblocks - somit eines Lockpreises - auszuzeichnen.

-        großangekündigte Angebote müssen auch ohne Abstriche im Kleingedruckten eingehalten werden. Das Kleingedruckte dient nur der Präzisierung. -

-        eine Reduktion von 20% MwSt. gibt es nicht, es kann nur ein Nachlass von -16,67% vom Bruttopreis (dies entspricht 20% MwSt. auf den Nettopreis) sein. -

-        Der Einsatz von Glücksspielen ohne Geldeinsatz des Kunden, wo Rabatte erwürfelt oder mit einem Glücksrad erdreht werden, sind zu hinterfragen. Dies gilt grundsätzlich auch für Wetten (z.B. Reduktion wenn es zu Weihnachten schneit). Die gedankliche Verbindung von Möbelkauf und Glücksspiel ist grundsätzlich geeignet, dem Ansehen der gesamten Branche zu schaden. -

-        Für den Konsumenten verwirrende Aussagen sollten durch klare und verständliche ersetzt werden (z.B. wenn ein Preis zuerst inkl. Montage beworben und dann beim reduzierten Preis nur mehr ein Abholpreis ist). -

-        Bei hohen, durchgestrichenen „Statt-Preisen“ und dann reduzierten Preisen muss es sich bei den hohen „Statt-Preisen“ um die tatsächlich einmal verlangten Preise und nicht um fiktive Mondpreise handeln.

 einrichtungsfachhandel@wko.at








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