Die neuen EU-Regeln sollen Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich attraktiver machen. Auch durch mehr Kostentransparenz und einen besseren Zugang zu Reparaturinformationen soll die Reparaturbereitschaft erhöht und die Nutzungsdauer von Hausgeräten verlängert werden.
Mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gelten unter anderem Vorgaben zu Reparaturinformationen und Serviceleistungen für Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie Staubsauger.
Laut der repräsentativen Studie „Reparieren statt Wegwerfen“ von Wertgarantie werden defekte Elektro- und Haushaltsgeräte in Deutschland nur in 23 Prozent der Fälle repariert. 31 Prozent der Befragten geben an, sich aufgrund zu hoher Reparaturkosten gegen eine Reparatur zu entscheiden.
Axel Kruse, Senior Vice President Customer Service bei Miele: „Das Recht auf Reparatur setzt an einem zentralen Punkt an. Reparaturen müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver und wirtschaftlich sinnvoll sein. Langlebigkeit, Reparierbarkeit und eine langfristige Ersatzteilversorgung gehören seit Jahrzehnten zum Selbstverständnis von Miele.“